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Die Finanzierung des Traumhauses und worauf Paare achten müssen!

23. Oktober 2018Kröckel Bau

Und worauf Paare achten müssen

Die gute, alte Ehe ist schon seit längerem nicht mehr das Maß aller Dinge, wenn es ums Zusammensein geht: Tatsächlich leben mittlerweile fast drei Millionen Deutsche in „wilder Ehe“, also ohne Trauschein in einer Lebensgemeinschaft – Tendenz steigend. Dabei ist die Beziehung zwischen unverheirateten Paaren rechtlich nicht geregelt: Während Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft leben, müssen unverheiratete Paare für Rechtssicherheit sorgen. Eine der größten Investitionen, die dabei abgesichert werden sollten, ist der Hausbau – wer hier frühzeitig alle Eventualitäten bedenkt, kann sich später ein unangenehmes Erwachen ersparen.

Finanzielles

Am sinnvollsten ist es, zur Finanzierung des gemeinsamen Traumhauses zwei getrennte Kredite aufzunehmen. Die jeweiligen Investitionen und Leistungen, die im Anschluss erbracht werden, sollten sorgfältig dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass im Trennungsfall nicht einer der ehemaligen Partner auf den kompletten Kosten sitzenbleibt. Wer sich jetzt wie ein Blockwart fühlt, kann unbesorgt sein: Auch für den Fall, dass sich das Paar doch noch für eine Hochzeit entscheidet, ist eine Dokumentation enorm wichtig – schließlich zählt bei der Feststellung des sogenannten Vermögenszuwachses nur das innerehelich erworbene Vermögen.

Eigentumsverhältnisse

Auch wenn es schwer fällt: Unverheiratete Paare müssen – noch stärker als ihre verheirateten Pendants – bei der Umsetzung ihres Traums vom Eigenheim auch mal die rosarote Brille absetzen und über einen etwaigen Trennungsfall nachdenken. Natürlich möchten beide zusammen in ihrem Traumhaus alt werden, aber welcher Partner bleibt im Haus, falls das doch nicht klappt? Wie wird der andere Partner entschädigt? Oder ist ein Verkauf in diesem speziellen Fall doch die beste Option? Ein entsprechender Eintrag im Grundbuch kann frühzeitig helfen, allen Parteien späteren Ärger zu ersparen. Das gilt im Übrigen auch für das Testament: Unverheiratete Paare unterliegen nicht dem gesetzlichen Erbrecht, klare Eigentumsnachfolgeregeln sind also enorm wichtig.

Verträge, Verträge, Verträge

Auch wenn es sich zunächst nicht richtig anfühlt: Verträge geben Sicherheit und halten unnötige Spannungen aus der Liebe heraus. In einem privatrechtlichen Vertrag lassen sich ähnlich wie in einem Ehevertrag die gegenseitigen Rechte und Pflichten festhalten. Das gilt insbesondere für so komplexe Unterfangen wie den Hausbau. Auch die Gründung einer GbR ist möglich, die an das Bürgerliche Gesetzbuch gebunden ist und somit Rechtssicherheit bringt. Allerdings ist die Gründung einer GbR vergleichsweise aufwändig, außerdem besteht Buchführungspflicht. In beiden Fällen, GbR und privatrechtlicher Vertrag, ist die Beglaubigung durch einen Notar notwendig.

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